Häufig gestellte Fragen - Angelinfos

Hier die wichtigsten Infos zum Angeln bei uns. Wenn Ihr weitere Fragen habt, ruft uns einfach kurz an.

Weg zum Angelpark
Foto: Teich 3, Seerosenfeld

Übersicht Eurer Fragen

Hier sind die am häufigsten gestellen Fragen von Euch mit den entsprechenden Antworten.

Kann ich ohne Bundesfischereischein bei Euch angeln?

Im Prinzip nein. Es gibt keinen Bundesfischereischein. Ihr braucht einen gültigen (Landes-)Fischereischein egal aus welchem (deutschen) Bundesland. Wichtig ist nur, dass dieser aus dem Bundesland stammt, in dem Ihr Euren Wohnsitz habt.

Darf ich mit Kunstködern bei Euch angeln?

Ja, dürft Ihr. Allerdings nur mit Einzelhaken. Weder Zwillinge noch Drillinge sind bei uns erlaubt.

Kann ich bei Euch auch Fliegenfischen?

Ja, könnt Ihr. Allerdings ist es aus praktischen Gründen nicht von allen Angelplätzen aus möglich. Auch hier gilt sei erwähnt: Fliegen nur mit einem Einzelhaken. Andere Fliegen sind zwar selten, wir haben sie aber schon gesehen.

Ist bei Euch Zelten erlaubt?

Ja, in der Zeit in der Ihr bei uns angelt, könnt Ihr auch Eurer Zelt, Bivvy oder ähnliches aufbauen. Am besten natürlich mit bodenlosen Zelten.

Ich wohne nicht in Deutschland, kann ich bei Euch angeln?

Ja, könnt Ihr. Als Tourist aus dem Ausland könnt Ihr bei uns mit dem "Ausländerfischereischein" angeln, egal welche Nationalität, wichtig auch hier ist, wo Ihr Euren derzeitigen Wohnsitz habt. Den Ausländerfischereischein bekommt Ihr nur bei der Gemeinde Schermbeck, da wir zu Schermbeck gehören. Ganz wichtig: Bringt einen Nachweis mit, dass Ihr zuhause angeln dürft, ob VISpas, Mitgliedkarte im Angelverein, oder ähnliches; oder ob Ihr gar von Beruf Fischer, oder Teichwirt bzw. Fischwirt seid. Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Schermbeck findet Ihr hier: Bürgerbüro Schermbeck. Ausserdem solltet Ihr beachten, dass der Ausländerfischereischein immer für das laufende Kalenderjahr gültig ist, egal ob im Januar oder August ausgestellt; kostet auch immer dasselbe.

Ich bin kein Deutscher, wohne aber in Deutschland, darf ich angeln?

Ja, dürft Ihr, mit dem Landesfischereischein aus dem Bundesland in dem Ihr zur Zeit den Wohnsitz habt, sprich gemeldet seid. Für Details wendet Euch an die Untere Fischereibehörde Eures Kreises, z.B. Kreis Wesel, Stadt Duisburg usw.

Dürfen Kinder unter 10 Jahren bei Euch angeln?

Ja, bedingt. Kinder unter 10 Jahren dürfen ohne Fischereischein unter folgenden Voraussetzungen angeln: Sie stehen unter direkter, unmittelbarer Aufsicht des/der erwachsenen Fischereischeininhaber(s) und dürfen keine tierschutzelevanten Vorgänge durchführen: Betäuben, Töten und Abhaken von Fischen. Die erwachsenen Fischereischeininhaber tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Beschränkungen. Da das Kinderangeln nur im Sinne einer Unterstützung beim Angeln erlaubt ist, dürfen wir keine Kinderkarten anbieten. (Ministerium für für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen; Aktenzeichen III-2 - 760.14.00.31 vom 16.03.2010)

Gibt es eine Ermässigung für Kinder und Jugendliche?

Ja, gibt es. Für Kinder ab 10 Jahren und Jugendliche bis 14 Jahre, die einen Jugendfischereischein haben und in Begleitung eines Angelscheininhabers sind, können mit einer Rute (ausser Teich 5) zum halben Preis angeln. Wie gesagt können, müssen nicht. Sie können auch mit zwei Ruten zum normalen Preis angeln.

Angeln mit Fischereischein nach § 32a

Ihr könnt gerne jederzeit bei uns angeln. Wichtig ist, dass die Begleitperson(en) einen gültigen Fischereischein haben. Sollte dies nicht der Fall sein, ruft vorher an damit wir die Aufsicht zum gewünschten Zeitpunkt unterstützen können. In der Regel geht dies am besten in der Woche und weniger am Wochenende bzw. am Feiertag.

Ist Eure Anlage behindertengerecht?

Wir haben begonnen die Anlage behindertengerecht zu gestalten. Einge der Angelplätze können bereits mit dem Rollstuhl erreicht werden. Bei Interesse ruft Ihr am besten kurz bei uns an ob es für Eure individuelle Einschränkung möglich ist bei uns zu angeln.

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